Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TS - Chiptuning
Am Hang 3, 94116 Hutthurm
1. Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Firma TS-Chiptuning (Verkäufer) nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind.
2. Lieferumfang
Der
Verkäufer liefert die bestellte Tuningsoftware
Die Installation übernimmt der Käufer.
Gekaufte Files und Rechnungen müssen vom Kunden selbst gesichert werden, wir löschen von
Zeit zu Zeit alle Daten vom Portal damit das Portal einwandfrei läuft.
3. Gefahrübergang
Der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Für etwaige Probleme die bei der Installation der Software entstehen können, hafter der Verkäufer nicht.
Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz des Verkäufers.
4. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz.
Eine Haftung des Verkäufers für Transport - und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden.
Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung einer modifizierten Software zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen kann und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen.
Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips/Software oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.
5. Zahlungsbedingungen
Per Credit Verfahren "Vorkasse"
Der Kunde kauft Credits, mit diesen kann er unseren Service dann in Anspruch nehmen
6. Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.
Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 12 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung durch den Verkäufer.
Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips/Software die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden).
Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller, setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip/Software fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Tuning-Chip/Software darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet werden.
Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen.
Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
Die Software darf nicht ausgelesen, kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Ãnderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
8. Hinweis zur Bestellung
Da die Software individuell auf das Fahrzeug abgestimmt wird, ist der Käufer nach Auftragserteilung zur Abnahme verpflichtet.
Der Käufer verpflichtet sich einen Schadenersatz von 1000 € an den Verkäufer zu zahlen wenn die modifizierte Software ausgelesen, kopiert oder an andere Tuner weitergegeben wird.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.
10. Für jeden Termin der ausserhalb der Öffnungszeiten nicht eingehalten wird, berechnen wir eine pauschale von 50 €
11. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.